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Worin besteht der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
Wie wird mein Auftrag bei Ihnen abgewickelt?
Nach welchen Kriterien werden Übersetzungen abgerechnet?
Können Sie in meiner Landeswährung abrechnen?
Wie schnell können Sie meine Übersetzung liefern?
Qualitätskontrolle – was ist damit konkret gemeint?
Was hat es mit dem „Muttersprachlerprinzip“ auf sich?
Wie sichern Sie fachgerechte Terminologie zu?
Wie halten Sie sich in Bezug auf Fachwissen auf dem Laufenden?
Wie sieht es mit der Vertraulichkeit aus?
Ihre typischen Kunden?
Wo genau liegt eigentlich St. Andrews?

Mit diesen Themenkomplexen möchten wir Ihnen einen Überblick über den Übersetzerberuf im Allgemeinen und unsere Arbeit im Besonderen geben.

Detaillierte Fragen beantwortet Ihnen Inge Noeninger sehr gerne direkt und stellt Ihnen Lösungen vor, die ganz auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten sind.     E-Mail an info@ntgp-legaltranslations.com oder Anruf unter 001-506-529-4880 genügt.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?

Übersetzen bedeutet Übertragung eines schriftlich fixierten Texts von der Ausgangssprache in die Zielsprache, damit er in dieser genau wie in der Originalfassung verstanden wird. Fremdsprachliche Kompetenz ist Grundvoraussetzung, stellt jedoch nur eine der zahlreichen Anforderungen an den Beruf des Übersetzers dar. Speziell muss ein Übersetzer über fundiertes Fachwissen und übersetzerische Kompetenz verfügen. Konkret heißt dies, dass er in der Lage sein muss, Texte unter Verwendung der einschlägigen Fachterminologie idiomatisch zu verfassen, und hierbei gleichzeitig auf Grammatik, Stil, lexikalische Kohäsion, phraseologische Korrektheit und lokale Konventionen und Normen zu achten.

Dolmetschen ist das mündliche Übertragen des gesprochenen Worts von einer Sprache in eine andere. Hierbei können verschiedene Methoden, wie Simultan- oder Konsekutivdolmetschen in Frage kommen. Bei Gerichtsverhandlungen in Deutschland wird vornehmlich simultan (so gut wie gleichzeitig mit dem Sprecher) gedolmetscht, bei Verhandlungen zwischen Geschäftspartnern oft konsekutiv, d. h. es werden jeweils einzelne Passagen in der anderen Sprache wiedergegeben, nachdem der Sprecher sie beendet hat.

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Wie wird mein Auftrag bei Ihnen abgewickelt?

Wir reagieren umgehend auf Ihre Anfrage, beantworten alle Fragen sofort und erstellen Ihnen auf Wunsch ein detailliertes Preisangebot. Nach Klärung weiterer Auftragskriterien, wie Liefertermin, gewünschte Form (z. B. synoptische Darstellung bei Verträgen), Sprachgebrauch (z. B. amerikanisches oder britisches Englisch), Verwendung kundeneigener Terminologie und sonstiger Detailfragen wird dieser Auftrag gemäß der getroffenen Vereinbarung zum Übersetzen gegeben.

Die Übersetzung erfolgt in aller Regel durch Inge Noeninger selbst oder in manchen Fällen durch einen Teamkollegen, je nachdem, auf wen der Text am Besten zugeschnitten ist. In diesem Stadium wird auch gleich festgelegt, wer das Lektorat übernimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn die Kombination aus Übersetzer und Lektor muss „stimmen“.

Der Übersetzer führt nach Fertigstellung der Arbeit eine gründliche Eigenrevision nach festgelegten Kriterien durch. Alle sich während der Übersetzung ergebenden Fragen werden mit unserem Terminologen oder eventuell durch Rückfrage beim Auftraggeber geklärt, bzw. in Teamarbeit zwischen dem Übersetzer und dem Lektor, gegebenenfalls auch in einem größeren Kollegenkreis diskutiert und abschließend gelöst.

Dann wird die Übersetzung nach dem 4-Augen-Prinzip von einem Lektor redigiert. Der Lektor verfügt über die gleichen Qualifikationen wie der Übersetzer selbst und vergleicht die Übersetzung mit dem Ausgangstext. Hierbei überprüft er Vollständigkeit, Richtigkeit der gewählten Fachtermini, Terminologiekonsistenz sowie die Adäquatheit von Sprachregister und Stil (siehe auch „Qualitätskontrolle – was ist damit konkret gemeint?“)

Die Übersetzung wird Ihnen dann nach einer letzten abschließenden Überprüfung, die grundsätzlich von uns hier im Büro St. Andrews durchgeführt wird, in der gewünschten Form – in der Regel per E-Mail – zur Verfügung gestellt.

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Nach welchen Kriterien werden Übersetzungen abgerechnet?

Das hängt von den Usancen im Land des Kunden ab. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird nach Zeilen abgerechnet, wobei eine Standardzeile 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen hat. In Belgien und Luxemburg kann nach Anzahl der Zeilen oder der Wörter abgerechnet werden. In Frankreich, Großbritannien, den USA und Kanada ist die Abrechnung nach Anzahl der Wörter üblich.

In aller Regel bildet die Anzahl der Standardzeilen bzw. Wörter des Zieltextes, d. h. der fertigen Übersetzung, die Abrechnungsgrundlage.

Bei der Ermittlung dieses Volumens zu Angebotszwecken ist der so genannte Expansions- bzw. Kontraktionsfaktor zu berücksichtigen. So kann der fertige Text einer Übersetzung vom Englischen ins Deutsche bis zu 25 % mehr Zeilen als der englische Ausgangstext haben. Gleichzeitig wird er wahrscheinlich eine etwas geringere Wortzahl aufweisen.

Wir erstellen Ihnen selbstverständlich sehr gerne ein verbindliches Angebot auf der Grundlage des zu übersetzenden Textes, der im Idealfall als elektronische Datei vorliegt.

Bei dringenden Übersetzungen, die es erfordern, dass wir Stunden außerhalb der üblichen Bürozeiten oder das Wochenende einsetzen müssen, kommt je nach Aufwand ein entsprechender Eilzuschlag hinzu. Auch diesen ermitteln wir für Sie präzise und auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten.

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Können Sie in meiner Landeswährung abrechnen?

Selbstverständlich! Wir rechnen in Euro, Schweizer Franken, US-Dollar und natürlich in kanadischen Dollar ab. Zahlungen in € erfolgen auf unser Konto bei der Frankfurter Volksbank, in CHF auf unser Konto bei der schweizerischen PostFinance. In Nordamerika werden Rechnungen üblicherweise per Scheck beglichen.

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Wie schnell können Sie meine Übersetzung liefern?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere natürlich vom Umfang Ihrer Übersetzung.

Durch Teamarbeit mit Kollegen sind wir in der Lage, auch größere Eilsachen innerhalb eines angemessen kurzen Zeitraums fachmännisch abzuwickeln.

Bei kleineren Übersetzungsprojekten können Sie – wenn Sie Ihren Standort in Europa haben – den Zeitunterschied (MEZ minus 5 / UTC minus 4 Stunden) für sich nutzen: Aufträge bis zu fünf Standardseiten, die Sie uns zum Feierabend in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, oder Großbritannien  schicken, können von uns bei freier Kapazität noch am selben Tag gefertigt werden und liegen Ihnen dann pünktlich zu Bürobeginn am nächsten Morgen vor.

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Qualitätskontrolle – was ist damit konkret gemeint?

Die erste Stufe der Qualitätskontrolle erfolgt durch eine systematische Eigenrevision, die der Übersetzer selbst vornimmt. Hierbei muss er überprüfen, ob er die Bedeutung richtig übertragen und keine Auslassungen oder Fehler begangen hat und ob die im Auftrag festgelegten Anforderungen erfüllt worden sind.

Das wichtigste Element der Qualitätskontrolle jedoch liegt in dem von uns bereits seit Jahren praktizierten Vier-Augen-Prinzip. Der für das Redigieren der fertigen Übersetzung eingesetzte Lektor überprüft hierbei durch Vergleich des Originals mit der Übersetzung, ob

  • diese vollständig ist

  • die korrekten Fachtermini – einschließlich eventueller kundenseitiger Fachbegriffe – gewählt und auch durchgehend verwendet wurden

  • das Sprachregister adäquat ist und

  • der Stil eine gute Lesbarkeit gewährleistet.

Der Lektor ist ebenfalls Fachübersetzer mit allen dazugehörigen Qualifikationen. In der Regel wird die Übersetzung von Inge Noeninger vorgenommen und für das Lektorat ein Kollege herangezogen, in ausgewählten Fällen geschieht dies genau umgekehrt. Je nach Teamzusammensetzung für den jeweiligen Auftrag.

Bereits beim Übersetzungsvorgang werden alle für die spezifische Übersetzung vorgegebenen kundenseitigen Anforderungen berücksichtigt, wie z. B. amerikanisches oder britisches English, Verwendung der bisherigen (im Gegensatz zur neuen) deutschen Rechtschreibung, festgelegte Fachtermini. Der Lektor überprüft auch die Einhaltung dieser Anforderungen.

Die neue europaweite Norm Übersetzungsdienstleistungen DIN EN 15038 (August 2006) sieht in dieser Fassung im Gegensatz zu früheren Versionen jetzt auch die Überprüfung von Übersetzungen durch eine andere Fachperson als den Übersetzer selbst vor – das Vier-Augen-Prinzip.

Maßgeblich für unseren Beruf ist ebenfalls der Standard Guide for Quality Assurance in Translation (ASTM), von dem ebenfalls eine Neufassung im Juni 2006 unter der Bezeichnung F 2575 – 06 herausgekommen ist.

Soweit für uns zutreffend, halten wir uns an beide vorgenannten Normen.

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Was hat es mit dem „Muttersprachlerprinzip“ auf sich?

Grundsätzlich wird in die Muttersprache übersetzt, um eine optimale Übersetzung in idiomatischer Hinsicht sicherzustellen.

In Ausnahmefällen ist es jedoch bei bestimmten Textarten nach unserer Erfahrung empfehlenswert, wenn der Übersetzer die Ausgangssprache, nicht die Zielsprache als Muttersprache beherrscht. Naturgemäß bringt er als Muttersprachler ein besseres Verständnis für komplizierte Konstellationen in der Ausgangssprache mit.

Beispiel: Ein in Deutsch verfasstes Rechtsgutachten soll ins Englische übersetzt werden. Ein deutscher Muttersprachler, der natürlich in idiomatischer und fachlicher Hinsicht absolut sattelfest im Englischen sein muss, bringt hier die optimalen Voraussetzungen mit, den tieferen Sinn der Ausgangssprache einwandfrei und folgerichtig zu erfassen.

Das Lektorat dieser Übersetzung würde dann auf jeden Fall von einem englischen Muttersprachler vorgenommen, der bei diesem Arbeitsgang insbesondere sein Sprachgefühl einbringt und die Übersetzung in linguistischer Hinsicht abrundet.

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Wie sichern Sie fachgerechte Terminologie zu?

Terminologisch und lexikalisch sind wir stets auf dem neusten Stand, und wir verfügen in unserem Büro hier in St. Andrews über eine ansehnliche Fachbibliothek. Sie wird ständig mit den neusten Werken über verschiedene Rechtsgebiete aus den für uns relevanten Rechtsordnungen bestückt.

Handouts besuchter Seminare oder hierüber gefertigte Aufzeichnungen sind ebenfalls wichtiger Bestandteil unserer Referenzdokumentation.

Darüber hinaus stehen Fachzeitschriften für Juristen, wie die NJW oder die Anwaltsrevue zur Verfügung. Zur Sammlung gehören weiterhin die regelmäßigen Veröffentlichungen „bfai Recht & Steuern International“, herausgegeben von der deutschen Bundesagentur für Außenwirtschaft, die Neues aus der Gesetzgebung weltweit enthalten.

Von hier aus steht den einzelnen Teams auch unser Terminologe für konkrete Rechercheanfragen und Terminologiemanagement zur Verfügung.

Eine wichtige Komponente des Terminologiemanagements besteht im Anlegen und elektronischen Verwalten kunden- und projektspezifischer Glossare.

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Wie halten Sie sich in Bezug auf Fachwissen auf dem Laufenden?

Nach dem Motto des „Lifelong Learning“ ist die regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren Bestandteil des Selbstverständnisses von Inge Noeninger als Fachübersetzerin und von Peter Noeninger als Terminologe. In diesen Seminaren vertiefen wir vorhandene Kenntnisse und lernen immer wieder etwas Neues hinzu. Seien dies Neuerungen des Rechts, linguistische Feinheiten oder fortgeschrittene Techniken bei der Revision von Übersetzungen, für die sich Inge Noeninger hauptsächlich interessiert. Für Peter Noeninger geht die Fortbildung in Richtung Weiterentwicklung seiner Tools, neue oder aktualisierte Software, Neues in Sachen Recherchiertechnik und Terminologiemanagement.

Unsere Fachbibliothek im Büro hier in St. Andrews wird ständig mit den neusten Werken über verschiedene Rechtsgebiete aus den für uns relevanten Rechtsordnungen bestückt. Publikationen unserer Berufsverbände in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, USA und Kanada gehören genauso zur regelmäßigen Lektüre wie verschiedene Fachzeitschriften für Juristen.

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Wie sieht es mit der Vertraulichkeit aus?

Die vertrauliche Behandlung aller Ihrer Unterlagen und der uns ansonsten zur Verfügung gestellten Informationen wird ausdrücklich garantiert. Diese Zusicherung gilt sowohl für beide Gesellschafter der Noeninger Translations G.P., Inge Noeninger und Peter Noeninger, als auch für alle eingesetzten Teamkollegen. Wir geben Ihnen gerne eine schriftliche Erklärung ab, in der wir uns jeweils persönlich zur vertraulichen Behandlung der uns überlassenen Vorgänge verpflichten.

Da sowohl Inge Noeninger als auch alle eingesetzten Berufskollegen Mitglieder mindestens eines Berufsverbandes sind, unterliegen wir bereits den jeweiligen Anforderungen dieser Verbände auf vertrauliche Behandlung der uns kundenseitig zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen kraft unserer Mitgliedschaft.

Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen internationaler Unternehmen tätig. Die absolut vertrauliche Behandlung aller uns zur Kenntnis gebrachten Vorgänge ist uns damit gewissermaßen „in Fleisch und Blut übergegangen“, was ebenfalls für alle Kollegen der von uns gebildeten Teams gilt.

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Ihre typischen Kunden?

Namhafte Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen internationaler Unternehmen in Europa, vornehmlich in Deutschland, in der Schweiz und in Frankreich, sowie in den USA und Kanada.

Wie Sie als Jurist sicher verstehen, können an dieser Stelle aufgrund des vertraulichen Charakters aller uns anvertrauten Schriftstücke und Übersetzungsprojekte keine konkreten Beispiele angeführt werden. Auf Anfrage nennen wir Ihnen sehr gerne mehrere Referenzen. Die genannten Damen und Herren werden Ihnen umfassend über unsere Arbeitsweise und ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen berichten und hierfür konkrete Beispiele anführen können.

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Wo genau liegt eigentlich St. Andrews?

St. Andrews-by-the-Sea, wie es genau heißt, ist eine kleine historische Stadt in der kanadischen Provinz New Brunswick (Atlantic Canada), direkt an der Bay of Fundy gelegen. Sie wurde 1783 von den Loyalisten gegründet, die seinerzeit über den Fluss St. Croix, der heute die Grenze zwischen den USA (Maine) und Kanada (New Brunswick) bildet, bis hierher verdrängt wurden.

Die malerische Schönheit der Stadt selbst, die Lage direkt am Meer und die traumhafte Landschaft rund herum locken im Sommer zahlreiche Besucher, besonders aus den benachbarten USA, aber auch aus Europa an.

Neugierig geworden?
Unter www.townofstandrews.ca und unter Links erfahren Sie mehr
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