|
Worin besteht der Unterschied zwischen
Übersetzen und Dolmetschen?
Wie wird mein Auftrag bei Ihnen abgewickelt?
Nach welchen Kriterien werden Übersetzungen
abgerechnet?
Können Sie in meiner Landeswährung abrechnen?
Wie schnell können Sie meine Übersetzung
liefern?
Qualitätskontrolle – was ist damit konkret
gemeint?
Was hat es mit dem „Muttersprachlerprinzip“ auf
sich?
Wie sichern Sie fachgerechte Terminologie zu?
Wie halten Sie sich in Bezug auf Fachwissen auf
dem Laufenden?
Wie sieht es mit der Vertraulichkeit aus?
Ihre typischen
Kunden?
Wo genau liegt eigentlich St. Andrews?
Mit diesen
Themenkomplexen möchten wir Ihnen einen Überblick über den
Übersetzerberuf im Allgemeinen und unsere Arbeit im Besonderen geben.
Detaillierte Fragen
beantwortet Ihnen Inge Noeninger sehr gerne direkt und stellt Ihnen
Lösungen vor, die ganz auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten
sind. E-Mail an
info@ntgp-legaltranslations.com oder Anruf unter 001-506-529-4880
genügt.
Worin besteht der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
Übersetzen
bedeutet Übertragung eines schriftlich fixierten Texts von der
Ausgangssprache in die Zielsprache, damit er in dieser genau wie in
der Originalfassung verstanden wird. Fremdsprachliche Kompetenz ist
Grundvoraussetzung, stellt jedoch nur eine der zahlreichen
Anforderungen an den Beruf des Übersetzers dar. Speziell muss ein
Übersetzer über fundiertes Fachwissen und übersetzerische Kompetenz
verfügen. Konkret heißt dies, dass er in der Lage sein muss, Texte
unter Verwendung der einschlägigen Fachterminologie idiomatisch zu
verfassen, und hierbei gleichzeitig auf Grammatik, Stil, lexikalische
Kohäsion, phraseologische Korrektheit und lokale Konventionen und
Normen zu achten.
Dolmetschen
ist das mündliche Übertragen des gesprochenen Worts von einer Sprache
in eine andere. Hierbei können verschiedene Methoden, wie Simultan-
oder Konsekutivdolmetschen in Frage kommen. Bei Gerichtsverhandlungen
in Deutschland wird vornehmlich simultan (so gut wie gleichzeitig mit
dem Sprecher) gedolmetscht, bei Verhandlungen zwischen
Geschäftspartnern oft konsekutiv, d. h. es werden jeweils einzelne
Passagen in der anderen Sprache wiedergegeben, nachdem der Sprecher
sie beendet hat.
Nach oben
Wie wird mein
Auftrag bei Ihnen abgewickelt?
Wir reagieren umgehend
auf Ihre Anfrage, beantworten alle Fragen sofort und erstellen Ihnen
auf Wunsch ein detailliertes Preisangebot. Nach Klärung weiterer
Auftragskriterien, wie Liefertermin, gewünschte Form (z. B.
synoptische Darstellung bei Verträgen), Sprachgebrauch (z. B.
amerikanisches oder britisches Englisch), Verwendung kundeneigener
Terminologie und sonstiger Detailfragen wird dieser Auftrag gemäß der
getroffenen Vereinbarung zum Übersetzen gegeben.
Die Übersetzung erfolgt
in aller Regel durch Inge Noeninger selbst oder in manchen Fällen
durch einen Teamkollegen, je nachdem, auf wen der Text am Besten
zugeschnitten ist. In diesem Stadium wird auch gleich festgelegt, wer
das Lektorat übernimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn die
Kombination aus Übersetzer und Lektor muss „stimmen“.
Der Übersetzer führt
nach Fertigstellung der Arbeit eine gründliche Eigenrevision nach
festgelegten Kriterien durch. Alle sich während der Übersetzung
ergebenden Fragen werden mit unserem Terminologen oder eventuell durch
Rückfrage beim Auftraggeber geklärt, bzw. in Teamarbeit zwischen dem
Übersetzer und dem Lektor, gegebenenfalls auch in einem größeren
Kollegenkreis diskutiert und abschließend gelöst.
Dann wird die
Übersetzung nach dem 4-Augen-Prinzip von einem Lektor redigiert. Der
Lektor verfügt über die gleichen Qualifikationen wie der Übersetzer
selbst und vergleicht die Übersetzung mit dem Ausgangstext. Hierbei
überprüft er Vollständigkeit, Richtigkeit der gewählten Fachtermini,
Terminologiekonsistenz sowie die Adäquatheit von Sprachregister und
Stil (siehe auch
„Qualitätskontrolle – was ist damit konkret
gemeint?“)
Die Übersetzung wird
Ihnen dann nach einer letzten abschließenden Überprüfung, die
grundsätzlich von uns hier im Büro St. Andrews durchgeführt wird, in
der gewünschten Form – in der Regel per E-Mail – zur Verfügung
gestellt.
Nach oben
Nach
welchen Kriterien werden Übersetzungen abgerechnet?
Das hängt von den
Usancen im Land des Kunden ab. In Deutschland, Österreich und der
Schweiz wird nach Zeilen abgerechnet, wobei eine Standardzeile 55
Anschläge einschließlich Leerzeichen hat. In Belgien und Luxemburg
kann nach Anzahl der Zeilen oder der Wörter abgerechnet werden. In
Frankreich, Großbritannien, den USA und Kanada ist die Abrechnung nach
Anzahl der Wörter üblich.
In aller Regel bildet
die Anzahl der Standardzeilen bzw. Wörter des Zieltextes, d. h. der
fertigen Übersetzung, die Abrechnungsgrundlage.
Bei der Ermittlung
dieses Volumens zu Angebotszwecken ist der so genannte Expansions-
bzw. Kontraktionsfaktor zu berücksichtigen. So kann der fertige Text
einer Übersetzung vom Englischen ins Deutsche bis zu 25 % mehr Zeilen
als der englische Ausgangstext haben. Gleichzeitig wird er
wahrscheinlich eine etwas geringere Wortzahl aufweisen.
Wir erstellen Ihnen
selbstverständlich sehr gerne ein verbindliches Angebot auf der
Grundlage des zu übersetzenden Textes, der im Idealfall als
elektronische Datei vorliegt.
Bei dringenden
Übersetzungen, die es erfordern, dass wir Stunden außerhalb der
üblichen Bürozeiten oder das Wochenende einsetzen müssen, kommt je
nach Aufwand ein entsprechender Eilzuschlag hinzu. Auch diesen
ermitteln wir für Sie präzise und auf den jeweiligen Einzelfall
zugeschnitten.
Nach oben
Können Sie in
meiner Landeswährung abrechnen?
Selbstverständlich! Wir
rechnen in Euro, Schweizer Franken, US-Dollar und natürlich in
kanadischen Dollar ab. Zahlungen in € erfolgen auf unser Konto bei der
Frankfurter Volksbank, in CHF auf unser Konto bei der schweizerischen
PostFinance. In Nordamerika werden Rechnungen üblicherweise per Scheck
beglichen.
Nach oben
Wie schnell
können Sie meine Übersetzung liefern?
Das hängt von
verschiedenen Faktoren ab, insbesondere natürlich vom Umfang Ihrer
Übersetzung.
Durch Teamarbeit mit
Kollegen sind wir in der Lage, auch größere Eilsachen innerhalb eines
angemessen kurzen Zeitraums fachmännisch abzuwickeln.
Bei kleineren
Übersetzungsprojekten können Sie – wenn Sie Ihren Standort in Europa
haben – den Zeitunterschied (MEZ minus 5 / UTC minus 4 Stunden) für sich nutzen:
Aufträge bis zu fünf Standardseiten, die Sie uns zum Feierabend in
Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien,
Luxemburg,
oder Großbritannien
schicken, können von uns bei freier Kapazität noch am selben
Tag gefertigt werden und liegen Ihnen dann pünktlich zu Bürobeginn am
nächsten Morgen vor.
Nach oben
Qualitätskontrolle – was ist damit konkret gemeint?
Die erste Stufe der
Qualitätskontrolle erfolgt durch eine systematische Eigenrevision, die
der Übersetzer selbst vornimmt. Hierbei muss er überprüfen, ob er die
Bedeutung richtig übertragen und keine Auslassungen oder Fehler
begangen hat und ob die im Auftrag festgelegten Anforderungen erfüllt
worden sind.
Das wichtigste Element
der Qualitätskontrolle jedoch liegt in dem von uns bereits seit Jahren
praktizierten Vier-Augen-Prinzip. Der für das Redigieren der fertigen
Übersetzung eingesetzte Lektor überprüft hierbei durch Vergleich des
Originals mit der Übersetzung, ob
-
diese vollständig ist
-
die korrekten
Fachtermini – einschließlich eventueller kundenseitiger Fachbegriffe
– gewählt und auch durchgehend verwendet wurden
-
das Sprachregister
adäquat ist und
-
der Stil eine gute
Lesbarkeit gewährleistet.
Der Lektor ist ebenfalls
Fachübersetzer mit allen dazugehörigen Qualifikationen. In der Regel
wird die Übersetzung von Inge Noeninger vorgenommen und für das
Lektorat ein Kollege herangezogen, in ausgewählten Fällen geschieht
dies genau umgekehrt. Je nach Teamzusammensetzung für den jeweiligen
Auftrag.
Bereits beim
Übersetzungsvorgang werden alle für die spezifische Übersetzung
vorgegebenen kundenseitigen Anforderungen berücksichtigt, wie z. B.
amerikanisches oder britisches English, Verwendung der bisherigen (im
Gegensatz zur neuen) deutschen Rechtschreibung, festgelegte
Fachtermini. Der Lektor überprüft auch die Einhaltung dieser
Anforderungen.
Die neue europaweite
Norm Übersetzungsdienstleistungen DIN EN 15038 (August 2006) sieht in
dieser Fassung im Gegensatz zu früheren Versionen jetzt auch die
Überprüfung von Übersetzungen durch eine andere Fachperson als den
Übersetzer selbst vor – das Vier-Augen-Prinzip.
Maßgeblich für unseren
Beruf ist ebenfalls der Standard Guide for Quality Assurance in
Translation (ASTM), von dem ebenfalls eine Neufassung im Juni 2006
unter der Bezeichnung F 2575 – 06 herausgekommen ist.
Soweit für uns
zutreffend, halten wir uns an beide vorgenannten Normen.
Nach oben
Was hat
es mit dem „Muttersprachlerprinzip“ auf sich?
Grundsätzlich wird in
die Muttersprache übersetzt, um eine optimale Übersetzung in
idiomatischer Hinsicht sicherzustellen.
In Ausnahmefällen ist es
jedoch bei bestimmten Textarten nach unserer Erfahrung empfehlenswert,
wenn der Übersetzer die Ausgangssprache, nicht die Zielsprache als
Muttersprache beherrscht. Naturgemäß bringt er als Muttersprachler ein
besseres Verständnis für komplizierte Konstellationen in der
Ausgangssprache mit.
Beispiel:
Ein in Deutsch verfasstes Rechtsgutachten soll ins Englische übersetzt
werden. Ein deutscher Muttersprachler, der natürlich in idiomatischer
und fachlicher Hinsicht absolut sattelfest im Englischen sein muss,
bringt hier die optimalen Voraussetzungen mit, den tieferen Sinn der
Ausgangssprache einwandfrei und folgerichtig zu erfassen.
Das Lektorat dieser
Übersetzung würde dann auf jeden Fall von einem englischen
Muttersprachler vorgenommen, der bei diesem Arbeitsgang insbesondere
sein Sprachgefühl einbringt und die Übersetzung in linguistischer
Hinsicht abrundet.
Nach oben
Wie sichern Sie
fachgerechte Terminologie zu?
Terminologisch und
lexikalisch sind wir stets auf dem neusten Stand, und wir verfügen in
unserem Büro hier in St. Andrews über eine ansehnliche Fachbibliothek.
Sie wird ständig mit den neusten Werken über verschiedene
Rechtsgebiete aus den für uns relevanten Rechtsordnungen bestückt.
Handouts besuchter
Seminare oder hierüber gefertigte Aufzeichnungen sind ebenfalls
wichtiger Bestandteil unserer Referenzdokumentation.
Darüber hinaus stehen
Fachzeitschriften für Juristen, wie die NJW oder die Anwaltsrevue zur
Verfügung. Zur Sammlung gehören weiterhin die regelmäßigen
Veröffentlichungen „bfai Recht & Steuern International“, herausgegeben
von der deutschen Bundesagentur für Außenwirtschaft, die Neues aus der
Gesetzgebung weltweit enthalten.
Von hier aus steht den
einzelnen Teams auch unser Terminologe für konkrete Rechercheanfragen
und Terminologiemanagement zur Verfügung.
Eine wichtige Komponente
des Terminologiemanagements besteht im Anlegen und elektronischen
Verwalten kunden- und projektspezifischer Glossare.
Nach oben
Wie halten Sie sich in Bezug auf Fachwissen auf dem Laufenden?
Nach dem Motto des „Lifelong Learning“
ist die regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren Bestandteil des
Selbstverständnisses von Inge Noeninger als Fachübersetzerin und von
Peter Noeninger als Terminologe. In diesen Seminaren vertiefen wir
vorhandene Kenntnisse und lernen immer wieder etwas Neues hinzu. Seien
dies Neuerungen des Rechts, linguistische Feinheiten oder
fortgeschrittene Techniken bei der Revision von Übersetzungen, für die
sich Inge Noeninger hauptsächlich interessiert. Für Peter Noeninger
geht die Fortbildung in Richtung Weiterentwicklung seiner Tools, neue
oder aktualisierte Software, Neues in Sachen Recherchiertechnik und
Terminologiemanagement.
Unsere Fachbibliothek im Büro hier in
St. Andrews wird ständig mit den neusten Werken über verschiedene
Rechtsgebiete aus den für uns relevanten Rechtsordnungen bestückt.
Publikationen unserer Berufsverbände in Deutschland, der Schweiz,
Frankreich, USA und Kanada gehören genauso zur regelmäßigen Lektüre
wie verschiedene Fachzeitschriften für Juristen.
Nach oben
Wie sieht es mit
der Vertraulichkeit aus?
Die vertrauliche
Behandlung aller Ihrer Unterlagen und der uns ansonsten zur Verfügung
gestellten Informationen wird ausdrücklich garantiert. Diese
Zusicherung gilt sowohl für beide Gesellschafter der Noeninger
Translations G.P., Inge Noeninger und Peter Noeninger, als auch für
alle eingesetzten Teamkollegen. Wir geben Ihnen gerne eine
schriftliche Erklärung ab, in der wir uns jeweils persönlich zur
vertraulichen Behandlung der uns überlassenen Vorgänge verpflichten.
Da sowohl Inge Noeninger
als auch alle eingesetzten Berufskollegen Mitglieder mindestens eines
Berufsverbandes sind, unterliegen wir bereits den jeweiligen
Anforderungen dieser Verbände auf vertrauliche Behandlung der uns
kundenseitig zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen
kraft unserer Mitgliedschaft.
Darüber hinaus sind wir
seit vielen Jahren für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen
internationaler Unternehmen tätig. Die absolut vertrauliche Behandlung
aller uns zur Kenntnis gebrachten Vorgänge ist uns damit gewissermaßen
„in Fleisch und Blut übergegangen“, was ebenfalls für alle Kollegen
der von uns gebildeten Teams gilt.
Nach oben
Ihre
typischen Kunden?
Namhafte
Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen internationaler
Unternehmen in Europa, vornehmlich in Deutschland, in der Schweiz und
in Frankreich, sowie in den USA und Kanada.
Wie Sie als Jurist
sicher verstehen, können an dieser Stelle aufgrund des vertraulichen
Charakters aller uns anvertrauten Schriftstücke und
Übersetzungsprojekte keine konkreten Beispiele angeführt werden. Auf
Anfrage nennen wir Ihnen sehr gerne mehrere Referenzen. Die
genannten Damen und Herren werden Ihnen umfassend über unsere
Arbeitsweise und ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen berichten
und hierfür konkrete Beispiele anführen können.
Nach oben
Wo genau liegt
eigentlich St. Andrews?
St.
Andrews-by-the-Sea, wie es genau heißt, ist eine kleine historische
Stadt in der kanadischen Provinz New Brunswick (Atlantic Canada),
direkt an der Bay of Fundy gelegen. Sie wurde 1783 von den Loyalisten
gegründet, die seinerzeit über den Fluss St. Croix, der heute die
Grenze zwischen den USA (Maine) und Kanada (New Brunswick) bildet, bis
hierher verdrängt wurden.

Die malerische Schönheit
der Stadt selbst, die Lage direkt am Meer und die traumhafte
Landschaft rund herum locken im Sommer zahlreiche Besucher, besonders
aus den benachbarten USA, aber auch aus Europa an.
Neugierig geworden?
Unter
www.townofstandrews.ca
und unter
Links erfahren Sie mehr.
Nach oben
|